Erneute Änderungen in der Besucherregelung
Ein Besuch ist - unabhängig vom Immunisierungsstatus - nur noch mit einem negativen Antigen-Schnelltest möglich.
Liebe Angehörige und Betreuer*innen,
leider haben die Corona- Infektionszahlen weiter Fahrt aufgenommen und das bedeutet auch bei uns, dass die Maßnahmen zum Eintritt in die Pflegeeinrichtung weiter verschärft werden. Wir haben heute folgende Auskunft vom Oberbergischen Kreis erhalten:
Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, hat die Änderung des § 28b IfSG zu einiger Verwirrung und Unmut bei allen betroffenen Einrichtungen geführt. In einer Konferenz der Gesundheitsminister am 26.11.2021 hat man daher Beschlüsse gefasst und den Bundesgesetzgeber zur Änderung bzw. Korrektur aufgefordert. Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage möchte ich Sie bitten nach dem Erlass des MAGS NRW zu verfahren:
- Besucher und Besucherinnen müssen grundsätzlich beim Betreten Ihrer Einrichtung einen negativen Schnelltest unabhängig vom Immunisierungsstatus vorlegen
- Bewohnerinnen und Bewohner sind nach den Vorgaben aus Nr. 4.3 bis 4.6 der CoronaAVEinrichtungen zu testen
Ergänzend kommt hinzu, dass der negative Schnelltest, wie in der letzten Woche schon per Mail kommuniziert, nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wir bitten Sie daher, wenn eben möglich, die öffentlichen Möglichkeiten zum Schnelltest zu nutzen und den Test schon beim Eintritt in die Einrichtung bereitzuhalten.
Für diejenigen, die keine Möglichkeit zum Test haben, ist unser Online-Portal geöffnet, mit der Bitte sich dort anzumelden https://www.drk-nrw-testzentrum.de/testzentren/Je2FK5
Diese Vorgaben haben wiederum zur Folge, dass wir Sie bitten, sich beim Betreten der Einrichtung an die Öffnungszeiten unserer Verwaltung zu halten, damit wir unserer Kontrollpflicht ordnungsgemäß nachkommen können. (Montag bis Freitag 10.00 h bis 17.00 h, Samstag und Sonntag 13.00 h bis 15.00 h). Ein Betreten außerhalb dieser Zeiten ist selbstverständlich möglich. Hierzu bitten wir, um kurze telefonische Anmeldung.
Zum Schutz aller tragen Sie bitte in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung eine FFP2-Maske , da diese einen deutlich höheren Schutz bietet. Leider können wir in dieser angespannten Lage die Cafeteria nicht länger geöffnet halten. Sie ist ab sofort geschlossen.
Es tut uns aufrichtig leid, dass es wieder zu solchen Einschränkungen kommen muss, aber auch wir versuchen nur Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und auch Sie, als Angehörige größtmöglich zu schützen und vor weiteren Einschränkungen bei Besuchen zu bewahren.
Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und bitten Sie diese Informationen an all diejenigen in Ihrem Familien- und Bekanntenkreis weiterzugeben, die einen Bewohner oder eine Bewohnerin besuchen möchten.