Weitere Lockerungen in der Besuchsregelung
Ein Stück in Richtung Normalität.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
mit der neuen Allgemeinverfügung "Pflege und Besuche" treten ab dem 01.07.2020 einige Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen in Kraft. Nachstehend informieren wir Sie über diese Änderungen im Einzelnen und geben Ihnen vorab einige organisatorische Informationen. Da wir als Pflegeeinrichtung die Verantwortung für die Gesundheit all unserer Bewohner und Mitarbeiter in beiden Häusern tragen, gilt es die Lockerungen mit dem richtigen Maß zwischen dem Wunsch nach Nähe und den erforderlichen hygienischen Maßnahmen umzusetzen.
Wir sind nach wie vor verpflichtet ein Kurzscreening zu machen, ein Besucherregister zu führen und jetzt neu verpflichtend eine Temperaturmessung bei jedem Besucher durchzuführen. Um diese Anforderungen etwas zu vereinfachen, haben wir den Kurzsreeningbogen angepasst. Wir bitten Sie, diesen zu jedem Besuch ausgefüllt mitzubringen.
Damit all diese Anforderungen umgesetzt werden können, bedarf es nach wie vor einer Terminabsprache für Besuche. Wir werden zukünftig Besuchszeiten im Zweistundentakt vorhalten und können in Ausnahmefällen auch auf individuelle Bedürfnisse und Zeiten eingehen.
Folgende Lockerungen treten in Kraft:
1. Besuche in Besucherbereichen
- die Besucherbereiche (Zelt am HHV-Haus und Durchgang Cafeteria am AKH-Haus) bleiben erhalten und werden umgestaltet, so dass man dort ungezwungen sitzen und sich unterhalten kann
- zusätzlich halten wir einen Tisch im Garten der jeweiligen Häuser bereit, an dem man alternativ sitzen kann
- im Innenbereich (s.o.) sind maximal 2 Besucher zugelassen, im Außenbereich maximal 4 Besucher
- es muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, sollte dies nicht möglich sein, müssen Besucher*in und Bewohner*in einen Mund-Nasenschutz tragen
- Besucher*in und Bewohner*in müssen sich vor und nach dem Besuch die Hände desinfizieren
- über alle weiteren Hygieneregeln informiert Sie ein Aushang an den jeweiligen Plätzen
2. Besuche im Zimmer
- es sind Besuche im Zimmer des Bewohners erlaubt
- auch hier muss entweder der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden oder Besucher*in und Bewohner*in müssen beide einen Mund-Nasenschutz tragen und sich beide vor und nach dem Besuch die Hände desinfizieren
- Zimmerbesuch bedeutet, dass Sie sich direkt nach Erfassung Ihrer Daten und Temperaturmessung (Körpertemperatur nicht höher als 38°C) in das Zimmer des Bewohners/der Bewohnerin begeben und die Kontakte zu den anderen Bewohner*innen der Wohngruppe vermeiden müssen
- über alle weiteren Hygieneregeln informiert Sie ein Aushang an der Zimmertür
- für die Einhaltung der Hygieneregeln tragen Besucher*in und Bewohner*in die Verantwortung
3. Hygieneregeln für Spaziergänge/Verlassen der Einrichtung
- die Einrichtung kann für maximal 6 Stunden verlassen werden (dann entfällt eine sich anschließende Isolation)
- der Abstand von 1,5 m muss gewahrt bleiben oder Bewohner*in und Kontaktpersonen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- der Bewohner/die Bewohner*in muss sich bei der Rückkehr in die Einrichtung die Hände desinfizieren
- die hygienischen Anforderungen erhält jeder Besucher/jede Besucherin ausgehändigt
- die Verantwortung für die Einhaltung der Hygieneregeln tragen Besucher*in und Bewohner*in
Auch wenn die Lockerungen noch keine vollständige Rückkehr zu den Zeiten vor Entdeckung des Coronavirus sind, so ist es doch ein kleiner Schritt in Richtung Normalität. Wir sind sicher, dass wir es gemeinsam schaffen, sowohl für die Gesundheit aller als auch für wertvolle Stunden der Nähe, des Lachens und der Vertrautheit bei den Bewohner*innen zu sorgen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in den vergangenen Monaten, für die Geduld, mit der Sie auf weitere Änderungen gewartet haben und schon jetzt für die Unterstützung, die Sie uns auch in der kommenden Zeit zu Teil werden lassen.