Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Platz im DRK-Seniorenzentrum. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bei der Anmeldung für einen Pflegeplatz im DRK-Seniorenzentrum muss man zwischen zwei Möglichkeiten unterscheiden.
1. Warteliste
Die Nachfrage nach einem Pflegeplatz im ANTONIE KERSTING-Haus oder im HANS HERMANN VOSS-Haus ist zeitweise sehr hoch, so dass wir eine Warteliste führen müssen. Sollten Sie Interesse haben, sich für einen Platz im DRK-Seniorenzentrum auf die Warteliste setzen zu lassen, reicht es aus, das ausgefüllte Anmeldeformular mit dem Hinweis "Warteliste" im DRK-Seniorenzentrum abzugeben.
Sobald Sie auf der Warteliste nach oben gerückt sind und ein Platz frei wird, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und erfragen, ob weiterhin Bedarf an einem Pflegeplatz besteht. Anschließend geht es an die konkrete Anmeldung. Siehe unten.
Sollte sich an Ihrem Wunsch/Bedarf nach einem Pflegeplatz zwischenzeitig etwas geändert haben, bitten wir Sie um kurze Kontaktaufnahme.
2. Konkrete Anmeldung
Geht es konkret um die Neuaufnahme im DRK-Seniorenzentrum ist ein Termin mit unserer Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung erforderlich. Im persönlichen Gespräch werden alle Fragen geklärt sowie ggfs. noch einmal das Anmeldeformular ausgefüllt/korrigiert. In diesem Termin wird dann auch festgelegt, welche weiteren Unterlagen (Ärzte-Fragebogen, ärztliche Dokumente o.ä.) für eine Aufnahme noch zu erbringen sind. Wenn dies geklärt ist, kümmern sich die Verwaltungsmitarbeiterinnen gemeinsam mit den Angehörigen/dem neuen Bewohner um alle weiteren Aufnahmeformalitäten, die auch eine Beratung über die Möglichkeiten einer Finanzierung des Heimplatzes beinhalten.
Die aktuellen Pflegesätze (Stand: 01.01.2025) im HANS HERMANN VOSS-Haus können Sie sich hier herunterladen.
Die aktuellen Pflegesätze (Stand: 01.01.2025) im ANTONIE KERSTING-Haus können Sie sichhier herunterladen.
Neben dem Zuschuss durch die Pflegeversicherung können die folgenden Hilfen beantragt werden:
Pflegewohngeld
Pflegewohngeld kann beantragt werden, wenn das Vermögen unter 10.000€, bei verheirateten Paaren unter 15.000€, liegt. Die Höhe des Pflegewohngelds wird individuell festgelegt, je nach Einkommen.
Sozialhilfe
Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das Vermögen unter 10.000€ (bei Alleinstehenden) oder unter 20.000€ (bei Verheirateten) liegt und das Einkommen zur Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreicht.
Bei Interesse kann eine individuelle Beratung vor Ort stattfinden.