Neue Besucherregelung
Die neuesten Informationen zu Ihrem Besuch im DRK-Seniorenzentrum gemäß Corona-Schutzverordnung.
Liebe Angehörige und Betreuer*innen,
wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, werden die Zugangsvoraussetzungen für Pflegeeinrichtungen auf Grund der nicht enden wollenden Corona-Pandemie verschärft.
Zunächst gilt mit einer, ab 22.11.2021, neuen Allgemeinverfügung folgendes:
Schnelltests für Besucher*innen:
- Ungeimpfte Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur mit einem negativen Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, betreten.
- Besucher*innen, deren Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, dürfen die Einrichtung ebenfalls nur mit einem negativen Schnelltest betreten, der nicht älter als 24 Stunden ist
- Besucher*innen, deren 2. Impfung noch nicht älter als 6 Monate ist oder die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen keinen Schnelltest vorweisen.
Ob sich gerade an dem letzten Punkt in der kommenden Woche nach den gestrigen Gesprächen der Regierung direkt wieder etwas ändert, können wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Aber die generelle Testpflicht für alle Besucher*innen ist in aller Munde und so kann es dann auch dazu kommen. Hierzu informieren wir Sie umgehend, sobald die Fakten klar sind.
Die Schnelltests sind jetzt wieder kostenlos in den entsprechenden Testzentren machbar. Gerne können Sie ein solches offizielles Testergebnis mitbringen.
Auch die Bescheinigung eines Beschäftigtentests können wir akzeptieren, wenn der Arbeitgeber, der die Tests durchführt, beim Gesundheitsamt als Teststelle gemeldet ist und damit berechtigt ist, eine offizielle Bescheinigung auszustellen.
Möchten Sie in unserer Einrichtung getestet werden, nutzen Sie bitte unser Portal zur Anmeldung unter folgender Adresse: https://www.drk-nrw-testzentrum.de/testzentren/Je2FK5
https://www.drk-nrw-testzentrum.de/testzentren/Je2FK5
Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen gilt:
- Ungeimpfte Bewohner*innen müssen 3 x pro Woche mit einem Schnelltest getestet werden und sollen einen Abstand von 1,5 m zu anderen Bewohner*innen einhalten und im Kontakt mit anderen mindestens eine medizinische Maske tragen
- Bewohner*innen, deren Impfung länger als 6 Monate zurückliegt müssen ebenfalls 3 x pro Woche getestet werden
- Für Bewohner*innen, deren Impfung noch keine 6 Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben entfällt die Testpflicht.
Bitte geben Sie diese Information an alle potenziellen Besucher und Besucherinnen Ihrer Angehörigen weiter, damit niemand abgewiesen werden muss oder Unannehmlichkeiten wegen zusätzlich eingeforderter Tests entstehen.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, denn uns allen liegen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner*innen am Herzen.